Für die organisatorische Arbeit an der Schule ist es erforderlich, die Zustimmung/Verweigerung nachstehender Punkte zu erhalten. Sie sind Voraussetzung für die Datenverarbeitung, das Verhalten in der Schule und das Verhalten im Katastrophenfall. 

Die Zustimmungen werden gesammelt auf einem Unterschriftenblatt eingeholt und werden dem Schülerakt hinzugefügt.


Einwilligung

Art. 7 DSGVO

 

Ich bin damit einverstanden, dass die angeführten personenbezogenen Daten ausschließlich für schulische und organisatorische Zwecke teilweise oder vollständig verarbeitet werden (Klassenlisten, Schulbuchlisten, AUVA-Meldung, Schulveranstaltungen, etc.), wie zum Beispiel:

  •        Vor- und Zuname des Kindes und der Eltern
  •         Wohnadresse
  •         Geburtsdatum
  •         Versicherungsnummer
  •         Religionsbekenntnis
  •         Muttersprache
  •         Staatsbürgerschaft
  •         Kontaktdaten der Eltern
  •         Telefonnummern und Email-Adressen
  •   Impfungen
  •         Allergien

 Zudem gebe ich die Einwilligung, dass Fotos meines Kindes und eventuell der Name meines Kindes (z.B. Infowand Schule, Homepage, evtl. Berichte in Tageszeitungen) veröffentlicht werden dürfen.

 Die betroffene Person hat jederzeit das Recht die Einwilligung zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.


Weitergabe der Gesundheitsdaten

 
Die Schulärztin / der Schularzt Ihres Kindes ist gesetzlich verpflichtet, die jährliche schulärztliche Untersuchung zu dokumentieren.

 

Im Falle eines Wechsels in eine andere oberösterreichische Pflichtschule oder bei einem Schularztwechsel innerhalb der gleichen Schule ist es für eine optimale Betreuung Ihres Kindes sinnvoll, die erhobenen Gesundheitsdaten an die nächste Schulärztin / den nächsten Schularzt weiterzugeben.


Elterninformation Schularzt

Für den reibungslosen Ablauf des Schulbetriebs bzw. von Ausflügen / Exkursionen / Landschultagen ist ein intensiver Informationsaustausch zwischen Eltern und Schule in gesundheitlichen Belangen notwendig

 


Einverständniserklärung

zur Abgabe von Kaliumjodidtabletten an der Schule

 

Kaliumjodidtabletten sind eine wichtige Vorsorgemaßnahme, um Ihr Kind im Falle eines schweren Kernkraftwerkunfalles vor Schilddrüsenkrebs zu bewahren.

Sollte im Falle eines Kernkraftwerkunfalles die Alarmierung während der Schulzeit erfolgen, kann Ihr Kind die erste Tagesdosis bereits in der Schule erhalten.

Die Abgabe der Tabletten an die Kinder erfolgt im Katastrophenfall streng nach den Anweisungen der Gesundheitsbehörden und nach Maßgabe Ihrer vorherigen Einverständniserklärung.

Sie können uns Ihre Einwilligung zur Verabreichung der ersten Tagesdosis von Kaliumjodidtabletten erteilen und bestätigen, dass Ihnen keine Unverträglichkeit bei der Einnahme dieser Tablette bekannt ist.


Maßnahmen im Katastrophenfall

z.B. bei einem Reaktorunfall

 

Wenn bei einer Katastrophe, wie z.B. bei einem Kernkraftwerksunfall die Vorwarnzeit durch die zuständigen Behörden ausreicht, um Ihrem Kind einen sichere Rückkehr nach Hause zu ermöglichen, dann ist Ihr Kind mit dem Hinweis, dass jeder unnötige Aufenthalt im Freien zu vermeiden ist, aus dem Unterricht zu entlassen.

Sollte in diesem Anlassfall eine vorzeitige Entlassung Ihres Kindes aus dem Unterricht notwendig sein, damit dem Kind eine sichere Rückkehr nach Hause ermöglicht wird, so bedarf das Ihrer Zustimmung.

Wäre Ihr Kind auch zu Hause unbeaufsichtigt (etwa weil die Erziehungsberechtigten berufstätig sind, keine Nachbarschaftshilfe möglich ist und auch keine sonstige Lösung gefunden werden kann) muss Ihr Kind bis zum Unterrichtsschluss in der Schule verbleiben, wobei eine Aufsicht eingerichtet wird.


 Blackout-Notfallplan

 

Im Falle eines Blackouts (=eines länger andauernden, länderübergreifenden Stromausfalls) fallen augenblicklich so gut wie alle Strom-, Infrastruktur- und Versorgungssysteme aus, und man kann niemanden anrufen oder eine Nachricht schreiben, nicht mehr einkaufen, keine mit Strom versorgten öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, keine Sprechanlagen, Klingeln, Geldautomaten, Aufzüge, ect. betätigen.

Es kann Tage dauern, bis die gesamte Infrastruktur wiederhergestellt ist, auch wenn die Stromversorgung wieder funktioniert.

Nur der ORF Sender Ö3 oder regionale Sender bringen wichtige Nachrichten und informieren über die Lage.

 

Bei einem Blackout während der Schulzeit findet der Unterricht auch an diesem Tag laut Stundenplan statt.

Bitte bedenken Sie: Bei einem Blackout sind wir in der Schule weder mit Strom, Heizung, noch mit Lebensmitteln oder Getränke versorgt. Die Aufgabe der Schule liegt rein in der Beaufsichtigung der Kinder bis Unterrichtsschluss!

Bitte sprechen Sie auch mit Ihrem Kind darüber, wo es im Falle einer Katastrophe/ eines Blackouts hingehen könnte, wenn Sie nicht zuhause anzutreffen wären. Die Schule bleibt so lange offen, bis alle Kinder zu Hause sind bzw. von einem Erwachsenen abgeholt wurden.

 

Wir empfehlen, während des Blackouts möglichst zu Hause zu bleiben und (zu jeder vollen Stunde) Radio zu hören, in der Nachbarschaft zu unterstützen, mit Wasser und Lebensmitteln sparsam umzugehen und Müllsäcke/-container sorgsam zu verschließen, um potentielle Verseuchung zu vermeiden.

 

Erst durch Aufforderung der Behörden und Instandsetzung der dafür notwendigen Infrastruktur, kann nach einem Blackout die Schule wieder geöffnet werden. Bitte schicken Sie Ihr Kind erst wieder in die Schule, wenn Sie von uns oder über das Radio die weiteren Abläufe zum Schulbeginn ect. erhalten haben.


Haus- und Schulordnung

 

Die Rechte und Pflichten von Lehrer:innen, Schüler:innen und auch von Erziehungeberechtigten sind in den Schulgesetzen definiert. Diese rechtlichen Bestimmungen sind verpflichtend und müssen von allen Schulpartnern eingehalten werden.

Unsere aktuelle Haus- und Schulordnung finden Sie als Download unter dem Reiter "Unsere Schule/ Schulordnung".


Antolin Leseförderprogramm

 

Das Antolin Leseförderprogramm ist ein innovatives Online-Programm zur Leseförderung der Klassen 1-10. Es überprüft das Textverständnis durch Quizfragen zu Buchinhalten. Antolin eignet sich zur Differenzierung und verbindet das Lernen in der Schule mit dem Lesen am Nachmittag. Es dient den Lehrkräften als hilfreiches Auswertungsinstrument und ermöglicht so die Unterstützung von Schüler:innen.

 

Zur Teilnahme an Antolin ist es erforderlich, für jedes Kind ein passwortgeschütztes Lesekonto einzurichten. Dafür geben wir den Vornamen, Spitznamen oder den vollständigen Namen des Kindes an. Es erleichtert unsere Arbeit, den vollständigen Namen des Kindes zu verwenden. Sie haben jedoch auch die Wahl, einen Fantasienamen zu wählen.

Dazu möchten wir uns Ihre Einwilligung einholen.


Schoolfox Kommunikationsplattform

 

Für die Erleichterung der Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus verwenden wir die Kommunikationsplattform „Schoolfox“. Die Kommunikation wird über die Schoolfox-App stattfinden. Für die von Schoolfox angebotenen Dienste bedarf es der Zustimmung zur Verwendung personenbezogener Daten ihres Kindes.Hierzu möchten wir uns Ihre Einwilligung einholen.

 

Diese Dienste unterliegen den allgemeinen Nutzungsbedingungen und sind DSGVO- konform.


Projekt FömaK

 

Das Forschungs- und Fortbildungsprojekt FömaK (Förderung mathematischer Kompetenzentwicklung) der Pädagogischen Hochschule Oberösterreichs (in Kooperation mit der Bildungsdirektion OÖ) unterstützt Kinder der 1. und 2. Schulstufe bei der Entwicklung eines tragfähigen Zahlbegriffs.

Im Rahmen dieses Projektes werden von der Lehrkraft Ihres Kindes verschiedene Kurzscreenings zur Feststellung des Lernverlaufs in Mathematik durchgeführt. Sollten sich in einzelnen Bereichen Schwierigkeiten zeigen, so kann durch Förderung, spezielle Materialien und einer App, Unterstützung angeboten werden. Um herauszufinden, wie hilfreich diese Fördermaßnahmen sind, werden die Daten in anonymisierter Form ausgewertet. Dafür ersuchen wir um Ihre Zustimmung.

Für Rückfragen steht Ihnen Mag. Kurt Winkler (kurt.winkler@ph-ooe.at) zur Verfügung.