Aufnahme in die Volksschule für das Schuljahr 2026/27
I. Allgemeine Schulpflicht
Kinder, die in Österreich ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und zwischen dem 02.09.2019 und dem 01.09.2020 geboren sind, werden am 1.September 2026. schulpflichtig.
II. Schuleinschreibung / Anmeldung an der Schule
An der Volksschule Braunau-Stadt ist der Termin für die administrative Erfassung von Dienstag, 18.11.2025 bis Donnerstag, 20.11.2025
III. Schulreifefeststellung
Der Termin für die
Pädagogische Schuleinschreibung
ist am Mittwoch, 25.02.2026
Der genaue Zeitpunkt wird Ihnen schriftlich bekanntgegeben.
Als Erziehungsberechtigte sind Sie verpflichtet, zur Schulreifefeststellung Ihr Kind persönlich vorzustellen und alle Unterlagen vorzulegen, die über den Entwicklungsstand Ihres Kindes Aufschluss geben. Damit soll die bestmögliche Förderung Ihres Kindes und ein gelungener Schulstart sichergestellt werden. In Betracht kommen hier insbesondere allfällige Unterlagen, die während der Zeit des Kindergartenbesuches zum Zweck der Dokumentation des Entwicklungsstandes, insbesondere des Sprachstandes (Erfassung der Sprachkompetenz in Deutsch von Kindern mit Deutsch als Erstsprache oder von Kindern mit Deutsch als Zweitsprache) erstellt, durchgeführt bzw. erhoben wurden. Die Vorlage kann in Papierform oder in elektronischer Form erfolgen.
Das „Übergabeblatt Sprachentwicklung“ wird Ihnen vom Kindergarten nach der letzten Sprachstandsfeststellung spätestens im Juli übergeben. Sie werden gebeten, diese Unterlage ab diesem Zeitpunkt in der Schule nachzureichen.
Kommen Sie dieser Verpflichtung trotz Aufforderung der Schulleiterin oder des Schulleiters innerhalb angemessener Frist nicht nach, hat die Schulleiterin oder der Schulleiter die Leiterin oder den Leiter einer besuchten elementaren Bildungseinrichtung um die Übermittlung der Unterlagen, Erhebungen und Förderergebnisse zu ersuchen. Diese Unterlagen sind auch Grundlage für die Entscheidung über die Schulreife Ihres Kindes.
Ihr Kind ist schulreif,
• wenn es die Unterrichtssprache soweit beherrscht, dass es dem Unterricht in der ersten Schulstufe ohne besondere Sprachförderung
zu folgen vermag, und
• es dem Unterricht ohne körperliche oder geistige Überforderung zu folgen vermag.
Kinder mit einer anderen Erstsprache als Deutsch, kommen zu einer
Überprüfung der Deutschkenntnisse
am Mittwoch, 11.02.2026
Der genaue Zeitpunkt wird schriftlich bekanntgegeben.
Der tatsächliche Sprachstand wird dabei mit einem standardisierten Testinstrument (MIKA-D Testung) überprüft.
Folgende Ergebnisse sind dabei möglich:
• ausreichende Deutschkenntnisse: Aufnahme mit ordentlichem Schülerstatus
• mangelhafte Deutschkenntnisse: Aufnahme im außerordentlichen Schülerstatus mit besonderer Förderung in einem Deutschförderkurs
• ungenügende Deutschkenntnisse: Aufnahme im außerordentlichen Schülerstatus in einer Deutschförderklasse
Überprüfung der körperlichen und geistigen Reife:
Im Rahmen der pädagogischen Schüler/inneneinschreibung werden kognitive, körperliche und sozial-emotionale Reife sowie der Entwicklungsstand hinsichtlich der Fähigkeit Kulturtechniken zu erlernen altersadäquat und kindgerecht überprüft.
In welcher Schulstufe und mit welchem Schülerstatus wird mein schulpflichtiges Kind nun aufgenommen?
©BMBWF, Deutschförderklassen und Deutschförderkurse, Leitfaden für Schulleiterinnen und Schulleiter
IV. Vorzeitige Aufnahme
Kinder, die zwischen dem 1. September und 1. März das 6. Lebensjahr vollenden, sind über schriftlichen Antrag ihrer Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zum Anfang des Schuljahres in die erste Schulstufe aufzunehmen, wenn sie schulreif sind.
Der Antrag ist innerhalb der Frist für die Schülereinschreibung beim Leiter jener Volksschule, die das Kind besuchen soll, schriftlich einzubringen.
Das Kind ist zur Feststellung der Schulreife dem Schulleiter persönlich vorzustellen.
Die unter II. und III. angeführten Dokumente sind mitzubringen, das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen.
Verlautbart durch die Schulleitung